IM DETAILPrüfungen mit belastbarer Dokumentation
Prüfumfang statt pauschaler Checkliste
Elektrische Anlagen unterscheiden sich hinsichtlich Netzform, Schutzkonzept, Nutzung, Alter und Zugänglichkeit. Deshalb legen wir den Prüfgegenstand und die erforderlichen Prüfverfahren vor Beginn fest. Grundlage sind die einschlägigen Vorschriften, die vorhandene Gefährdungsbeurteilung und die konkreten Anlagenbedingungen. Eine wiederkehrende Prüfung kann Besichtigen, Erproben und Messen umfassen; welche Einzelprüfungen erforderlich und möglich sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Schutzmaßnahmen und Messwerte
Im Rahmen geeigneter Prüfverfahren können unter anderem Schutzleiterdurchgängigkeit, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz beziehungsweise Netzimpedanz, Abschaltbedingungen, Schutzorgane und – soweit vorhanden – Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen betrachtet werden. Bei größeren Verteilungen und Anlagen ohne RCD ist insbesondere die zutreffende Bewertung des Überstromschutzes wichtig. Messwerte werden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit Schutzgerät, Netzform, Leitung und Messunsicherheit beurteilt.
Prüfungen an Verteilungen und NSHV
Bei Haupt- und Unterverteilungen berücksichtigen wir nach vereinbartem Umfang beispielsweise Aufbau, Kennzeichnung, Zugänglichkeit, erkennbare thermische oder mechanische Auffälligkeiten, Dokumentation und Schutzmaßnahmen. Weitergehende Kontrollen von Verbindungen, Einbauten oder Schaltgeräten können eine vollständige Abschaltung erfordern. Eine Prüfung im laufenden Betrieb hat andere Aussagegrenzen als eine umfassende Prüfung im freigeschalteten Zustand; diese Grenzen werden im Prüfbericht offengelegt.
Bewertung und Nachverfolgung
Die Ergebnisse werden mit Anlagenbezug, Messbedingungen und nachvollziehbarer Mangelbeschreibung dokumentiert. Sicherheitsrelevante Feststellungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt, damit notwendige Entscheidungen zeitnah getroffen werden können. Die Beseitigung festgestellter Mängel ist eine eigenständige Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Ein Prüfbericht ist eine Bewertung des geprüften Zustands zum Prüfzeitpunkt und keine pauschale Zusage zukünftiger Fehlerfreiheit.
WICHTIGE VORAUSSETZUNGENSicherheit und Voraussetzungen
Vor einer Prüfung müssen Anlagenumfang, Zugänglichkeit und mögliche betriebliche Einschränkungen abgestimmt werden. Für bestimmte Messungen sind Freischaltungen oder besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Prüfungen dürfen nur durch hierzu befähigte Personen im Rahmen ihrer Qualifikation ausgeführt werden. Prüffristen sind nicht pauschal für jede Anlage gleich; sie ergeben sich unter anderem aus Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen und einschlägigen Vorgaben.
Vor Beginn der Arbeiten stimmen wir die erforderlichen Unterlagen, Zugänge, Verantwortlichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen mit dem Auftraggeber ab. Eine Tätigkeit wird nur im fachlich zulässigen und beauftragten Rahmen durchgeführt.